Aktuell wird das illegale down – bzw. uploaden auf sog. Tauschbörsen des Werks „Söhne Mannheims- Hier kommen die Söhne " abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Firma der toonpool Medien GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen. Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Zimmermann & Decker.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, Bearshare, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.
Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von bis zu 459,40 € verlangt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Achtung. Es besteht die hohe Gefahr von weiteren Abmahnungen. So befindet sich das Lied auf dem Chartcontainer The Dome Summer 2011. Auch andere Lieder auf diesem Container sind Gegenstand von Abmahnungen. Es empfiehlt sich daher evtl. die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen.
Wir helfen sofort! Tel: 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk