Aktuell wird das illegale down – bzw. uploaden auf sog. Tauschbörsen des Musikwerks „Wärst du immer noch hier?“ abgemahnt. Die Abmahnung wird durch Herrn Anis Mohamed Ferchichi besser bekannt als „Bushido“ ausgesprochen, dem die Rechte an dem Werk zustehen sollen. Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Binhardt, Fiedler, Zerbe aus Berlin.
Neben einer Unterlassungserklärung wird ein Vergleichsbetrag verlangt.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (wie beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, Bearshare, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Werk zum Download angeboten zu haben.
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden!
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Achtung von Bushido werden weiter folgende Musikwerke derzeit abgemahnt:
– – 23 (Bushido & Sido)- So mach ich es
– – 23 (Bushido & Sido, feat Peter Maffay) – Erwachsen sein
– Kay One (feat Mario Winans) – I need a girl Part 3
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk