Nach unseren Informationen versendet die Rechtsanwaltskanzlei Sjberwin aus München im Auftrag der Bose GmbH Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen.
Konkret geht um die Einfuhr von Kopfhörern, bei denen es sich um Plagiate handeln soll und somit gegen die Markenrechte der Firma Bose GmbH verstoßen wird.
Der Abgemahnte hat die Kopfhörer über das Internet bestellt. Der Zoll hat die bestellten Kopfhörer im Rahmen einer Stichprobe entdeckt und den Rechteinhaber informiert.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.780,20 € (Streitwert 100.000 €).
Wir raten die Abmahnung in jedem Fall ernst zu nehmen. Bei Nichtreaktion droht ein Gerichtsverfahren mit einem Kostenrisiko von mehreren tausend Euro.
Ebenfalls kann aber nicht empfohlen werden die Unterlassungserklärung einfach zu unterzeichnen. Vielmehr sollte ein aufs Markenrecht spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt werden.
Die Bose GmbH ist nicht die einzige Markenrechtsinhaberin die gegen die Einfuhr von Plagiaten vorgeht. Regelmäßig erreichen uns Abmahnungen namhafter Markeninhaber wie etwa Apple, Sony, usw.
Wir bieten eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung über die Risiken und Möglichkeiten sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren.
Unsere Erfahrung basiert auf mehreren tausend Abmahnungen! Unsere Kanzlei mit Sitz in Bremen vertritt seit Jahren bundesweit erfolgreich in urheberrechtlichen Angelegenheiten.
Telefonisch unter 0421 566 38 780 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net
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