Aktuell liegt uns eine Abmahnung des Herrn Enrico Lemke aus Au in der Hallertau wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz auf Amazon zur Bearbeitung vor. Ausgesprochen wurde die Abmahnung durch den Rechtsanwalt Volker Jakob aus Bad Endbach.
Streitgegenstand sind Filme, die dem Jungendschutz unterliegen und erst ab 18 verkauft werden dürfen. Gemäß § 1 Abs. 4 Jugendschutzgesetz muss beim Verkauf derartiger Produkte im Wege des Versandhandels sichergestellt werden, dass kein Versand an Jugendliche und Kinder erfolgt. Nicht jeder Online Händler unterfällt allerdings der Legaldefinition des Versandhandels. Dies nämlich dann nicht, wenn er technische oder sonstige Vorkehrungen getroffen hat, die einen Verkauf an Jugendliche und Kinder verhindern.
Neben Verstöße gegen das Jungenschutzrecht wurden auch Verstöße beim widerrufsrecht geltend gemacht.
Neben einer Unterlassungserklärung werden Rechtsanwaltskosten bei einem Streitwert von 40.000 € geltend gemacht.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten heißt es zunächst Ruhe bewahren!
Nichts unterschreiben! Nicht zahlen!
Vielmehr sollte der Fall einem im Wettbewerbsrecht erfahren Rechtsanwalt übergeben werden, um die vermeintlichen Ansprüche zu überprüfen und wenn möglich abzuwehren.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Wir helfen Ihnen gerne!
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net