Wir haben Kenntnis von einer Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Wetzel im Auftrag der Cirrus Import- und Handelsgesellschaft mbH erlangt.
Gerügt wird die Aussage, dass eBay-Gebühren vom Verkäufer übernommen werden.
Hierin sieht Rechtsanwalt Wetzel eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
Verlangt werden die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 492,54.
Das Oberlandes Gericht Hamburg, Beschluss vom 12.09.2007, Az.: 5 W 129/07 hat bereits entschieden, dass eine Hinweis im Ebay Angebot „Keine ebay Gebühr“ wettbewerbswidrig ist. Im konkreten Fall war der Hinweis allerdings grafisch besonders hervorgehoben.
Es ist immer im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich ein wettbewerbsverstoß vorliegt. Auch ist die Rechtsprechung keinesfalls einhellig. Noch gibt es vergleichsweise wenig Rechtsprechung zu diesem Thema. Wir raten allerdings dazu eine solche Werbung zu unterlassen.
Wenn auch Sie eine Abmahnung s erhalten haben, helfen wir ihnen gerne!
Telefonisch unter 0421 566 38 780 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net
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