Aktuell erreichen uns gleich mehrere Mahnbescheide der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München wegen vermeintlicher Forderungen aus Urheberrechtsverletzungen
Auftraggeber sind:
– Sony Music Entertainment Germany GmbH
– Constantin Film Verleih GmbH
– Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
Die Mahnbescheide werden regelmäßig beim Amtsgericht Coburg beantragt, da dies das zuständige Mahngericht der Antragsteller ist. Die Forderung beläuft sich auf 956,00 €. 450 € werden als Schadenersatz und 506 € als Rechtsanwaltskosten für Urheberrechtsverletzungen geltend gemacht. Jeweils geht es um Verletzungen in sog Internet Filesharing Tauschbörsen. Den Betroffenen wird vorgeworfen einen Film oder eine Musikalben im Internet heruntergeladen bzw. zum upload bereits gehalten zu haben. Die zuvor ausgesprochenen Abmahnungen datieren aus den Jahren 2010 bis 2012.
Die Anzahl der uns vorliegenden Mahnbescheide macht deutlich, dass Waldorf Frommer bzw. die Rechteinhaber nun vermehrt das gerichtliche Verfahren suche. Dies war in den vergangenen Jahren anders.
Wie reagiert man auf den Mahnbescheid?
Dies hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Daher sollte die Angelegenheit in jedem Fall mit einem aufs Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt besprochen werden.
Wenn man gar nicht reagiert, wird ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden, der Ihnen zugestellt wird. Hiergegen können Sie binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Geschieht dies nicht ist ein rechtskräftiger Titel im Raum, der in aller Regel nicht mehr angreifbar ist.
Bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid wird aller Wahrscheinlichkeit nach eine Klage bei Gericht eingereicht werden. Die Erfolgsaussichten gegen eine solche Klage hängen vom Einzelfall ab. Es ist daher ratsam, die Erfolgsaussichten durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Abhängig vom Ergebnis sollte dann entscheiden werden, wie man vorgeht.
Die Erfolgsaussichten gegen derartige Ansprüche haben sich in jüngster Zeit stark verbessert. Es gibt mehrere Urteile in denen die Klage abgewiesen wurde. Ebenso wurde gerade ein Gesetz verabschiedet, welches ebenfalls Vorteile für die Abgemahnten bringt. Es ist derzeit aber noch nicht kraft.
Gerne prüfen wir ihren Fall
Wir bieten eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung über die Risiken und Möglichkeiten sich gegen einen solchen Mahnbescheid zu wehren.
Unsere Erfahrung basiert auf mehreren tausend Abmahnungen! Unsere Kanzlei mit Sitz in Bremen vertritt seit Jahren bundesweit erfolgreich in urheberrechtlichen Angelegenheiten.
Telefonisch unter 0421 566 38 780 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net
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