Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldor Frommer aus München im Auftrag der Verlagsgruppe Random House GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist das illegale anbieten der Werke
Shades of Grey – Geheimes Verlagen (Band 1) von E L James
Shades of Grey – Gefährliche Liebe (Band 2) von E L James
über sog. Filesharing Tauschbörsen wie bittorrent, edonkey, usw.
Gerichtet ist die Abmahnung an den Anschlussinhaber. Achtung! Dieser ist nicht immer gleich der Täter. Es muss immer sogfältig geprüft werden, inwieweit der Anschlussinhaber überhaupt verantwortlich ist. So hat betwa der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 (Morpheus)klargestellt, dass Eltern für das illegale Filesharing von Minderjährigen grundsätzlich nicht haften, wenn sie der Minderjährige über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt wurde und für die Eltern keine Anhaltspunkte vorhanden waren, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt
In der Abmahnung werden eine strafbewährte Unterlassungserklärung sowie ein Betrag in Höhe von 1.178 € gefordert.
Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Wir können nicht empfehlen die beigefügte Erklärung zu unterzeichnen. Dies stellt ein Schuldeingeständnis dar. Eine solche Erklärung bindet den Unterzeichner ein Leben lang!
In jeden Fall raten wir dringend an einen aufs Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu beauftragen.
Achtung! Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt nicht nur für die Verlagsgruppe Random House ab, sondern nimmt die Rechte zahlreicher Rechteinhaber wahr. So etwa für
EMI Music Germany GmbH & Co KG
Tele München Fernseh GmbH
Sony Music Entertainment GmbH
Universum Film GmbH
Argon Verlag GmbH
AS Media GmbH
Constantin Filmverleih GmbH
Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG
Hörbuch Hamburg HHV GmbH
Majestic Filmverleih GmbH
Tiberius Film GmbH
Verlag DHV – Der Hörverlag
Verlagsgruppe Random House GmbH
Warner Music Group Germany Holding GmbH
Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Wir helfen gerne.
Unsere Kanzlei konnte schon tausenden Betroffenen helfen!
Wenn möglich werden wir versuchen den Anspruch komplett abzuwehren. Unser Motto: Kein Geld an den Abmahner. Wenn es nicht anders geht, geben wir in ihrem Namen eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Den Zahlungsanspruch versuchen wie soweit wie möglich zu reduzieren, wenn nicht sogar gänzlich abzuwehren.
Eine telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net