Uns liegen neue Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer vor. Wieder werden die aktuellen Folgen der Hörspielreihe „Die drei Fragezeichen“ abgemahnt.
Aktuell Folgen sind
Die drei ???, Tödliches Eis, Folge 142
Und
Die drei ???, Die Pokerhölle, Folge 143.
Neben einer Unterlassungserklärung wird für die beiden Folgen ein Schadenersatz in Höhe 1.406,00 € verlangt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr weiter Abmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schrenk.net