Derzeit liegen Kanzlei Abmahnungen der Kanzlei Eicke im Auftrag der Firma Top Foto Becker GmbH aus Bremen vor.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, auf der Socialmedia-Plattform Facebook sog. "Fan-Seiten" zu betreiben, ohne dabei ein Impressum bereit zu stellen.
Gefordert wird die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung, in der der Abgemahnte sich verpflichtet, für jede Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe von 5.100,00 € zu zahlen. Außerdem soll der Abgemahnte sich innerhalb dieser Unterlassungserklärung ebenfalls verpflichten 1. die Anwaltskosten in Höhe von 316,18 € zu erstatten 2. sämtlichen Schaden zu ersetzen, der der Firma Top Foto Becker durch die Verletzungshandlung entstanden ist und in Zukunft entstehen wird sowie als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Unterlassungserklärung das Amts- bzw. Landgericht Bremen anzuerkennen.
Wir raten! In keinem Fall einfach ohne vorherige Prüfung die Unterlassungserklärung unterzeichnen.
Vielmehr sollte die Abmahnung zunächst von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden. Es bestehen vielfach Möglichkeiten sich gegen die Abmahnung zu wehren.
Wir bieten eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung über die Risiken und Möglichkeiten sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren.
Unsere Erfahrung basiert auf mehr als 4.000 Abmahnungen! Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren erfolgreich in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten.
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net