Derzeit liegen Kanzlei Abmahnungen der Kanzlei Eicke im Auftrag der Firma Top Foto Becker GmbH aus Bremen vor.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, auf der Socialmedia-Plattform Facebook sog. "Fan-Seiten" zu betreiben, ohne dabei ein Impressum bereit zu stellen.
Gefordert wird die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung, in der der Abgemahnte sich verpflichtet, für jede Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe von 5.100,00 € zu zahlen. Außerdem soll der Abgemahnte sich innerhalb dieser Unterlassungserklärung ebenfalls verpflichten 1. die Anwaltskosten in Höhe von 316,18 € zu erstatten 2. sämtlichen Schaden zu ersetzen, der der Firma Top Foto Becker durch die Verletzungshandlung entstanden ist und in Zukunft entstehen wird sowie als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Unterlassungserklärung das Amts- bzw. Landgericht Bremen anzuerkennen.
Wir raten! In keinem Fall einfach ohne vorherige Prüfung die Unterlassungserklärung unterzeichnen.
Vielmehr sollte die Abmahnung zunächst von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden. Es bestehen vielfach Möglichkeiten sich gegen die Abmahnung zu wehren.
Wir bieten eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung über die Risiken und Möglichkeiten sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren.
Unsere Erfahrung basiert auf mehreren tausend Abmahnungen! Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren erfolgreich in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten.
Telefonisch unter 0421 566 38 780 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net
Ähnliche Beiträge
- ›Foto-Veröffentlichung auf Facebook-Fanpage kann DSGVO-Verstoß darstellen!2020
- ›Abmahnung: Impressumsverstoß auf Facebook der Firma Binary Services GmbH!2012
- ›Abmahnwelle Weitere Abmahnungen der Firma Sport-Weiss durch Rechtsanwalt Andreas Hennig2012
- ›Abmahnungen – Firma Odoma Handel und Vertrieb (Lukas Nießen)2019
- ›Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen der Rechtsanwälte Bode & Partner im Auftrag der Firma Order Online USA inc.2013