Aktuell liegt uns eine Abmahnung des Herrn Pascal Meyer aus Hamburg vor. Herr Meyer vertreibt über seinen Shop Kinderartikel wie etwa Bettwäsche und Spielzeug. Ausgesprochen wird die Abmahnung durch Anwaltskanzlei Baek Law aus Hamburg.
Dem Abgemahnten werden Verstöße gegen die Textilkennzeichnungsverordnung vorgeworfen.
Gefordert werden neben einer Unterlassungserklärung die Rechtsanwaltsgebühren bei einem Streitwert von 6.000,00 €.
Wir raten auf keinen Fall einfach unterschreiben und/oder die Kostennote zahlen!
Die Abmahnung sollte in jedem Fall durch eine auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Telefonisch unter 0421 566 38 780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.net
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