Aktuell liegt uns eine Abmahnung wegen der Ombio Ltd aus Gau-Algesheim wegen angeblicher Verletzung gegen die Preisangabenverordnung vor. Konkret geht es um die fehlende Grundpreisangabe in unmittelbarer Nähe des Preises.
Weiter ist Gegenstand der Abmahnung eine fehlerhafte Widerrufsbelnehrung.
In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewährte Unterlassungserklärung sowie Kostenersatz bei einem Streitwert von 16.000 € gefordert.
Wir raten derartige Abmahnungen sehr ernst zu nehmen! Eine Nichtreaktion kann ein gerichtliches Verfahren mit hohen Kosten nach sich ziehen.
Selbst wenn eine solche Abmahnung berechtigt ist, sollte es wohl überlegt werden ob und wie auf eine solche Abmahnung reagiert wird.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen!
Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen.
Wir können aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung mit den Abmahnkanzleien die Erfolgsaussichten einschätzen. Selbst wenn der Vorwurf begründet sein sollte, sollte große Sorgfalt auf die Fassung der Unterlassungserklärung gelegt werden. Ebenso bestehen häufig Möglichkeiten zumindest den geforderten Betrag zu reduzieren.
Für einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Dr. Schenk gerne unter 0800 333 10 30 zur Verfügung!