Aktuell wird das illegale down – bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks „Filthy family Volume 3“ abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Firma media & more GmbH & Co. KG ausgesprochen, denen die Rechte an den Werken zustehen sollen. Die media media & more GmbH & Co. KG wird vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller, die auch andere Rechteinhaber vertreten.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Gtk-Gnutella, Phex, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte die Lieder zum Download angeboten zu haben.
eben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 900,00 € verlangt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren! In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen. Auch wenn der Betrag nicht besonders hoch ist, sollte die Abmahnung genau überprüft werden.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte, – wenn überhaupt – nur in einer abgeänderter Form abgegeben werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.
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