Aktuell wird das illegale down – bzw. uploaden auf sog. Tauschbörsen des Filmwerks „Hotel Lux“ abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Constantin Film Verleih GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen. Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München.
Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 € verlangt.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (wie beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, Bearshare, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Werk zum Download angeboten zu haben.
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden!
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Telefonisch unter 0421 566 38 780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk
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