Man kann nur staunen. Schon wieder liegt uns eine Abmahnung des Herrn Franz-Josef Heiß aus Berlin vor. Den Abgemahnten wird vorgeworfen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet zu haben. Die Abmahnung wird durch Rechtsanwalt Karl-Heinz Steffens aus Berlin ausgesprochen.
Gefordert werden neben einer Unterlassungserklärung die Rechtsanwaltsgebühren bei einem Streitwert von 5.100,00 €.
In der Abmahnung wird angegeben, dass Herr Heiß im Internet über ebay.de und hood.de unter dem Namen 3FAufstriche Fruchtaufstriche anbietet. Bei Ebay existiert kein solcher Account und bei hood.de werden keine Waren angeboten.
Es ist daher schon fraglich, ob überhaupt ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht. Aus der Abmahnung ergibt sich dies nicht eindeutig.
Uns sind mehrere weitere Abmahnungen bekannt. Allein unserer Kanzlei liegen sechs Abmahnungen vor. In einem weiteren von uns betreuten Verfahren hatte Herr RA Steffens eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Berlin beantragt, die auch erlassen wurde. Erst im Nachgang wurden wir beauftragt und legten Widerspruch ein. Hierauf erfolgte ein Hinweis des Gerichts, dass Herr Heiß zu seinen Umsätzen Angaben machen sollte. Statt diesem nachzukommen, verzichtete er auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
Wir raten auf keinen Fall einfach unterschreiben und/oder die Kostennote zahlen!
Die Abmahnung sollte in jedem Fall durch eine auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.net