Das LG Berlin hat in seinem Urteil vom 17.07.2013, Az.: 97 O 5/13, entschieden, dass strenge Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beschriftung eines Bestell-Buttons zu stellen sind.
Im vorliegenden Fall ging es um ein Busreiseunternehmen, welches von einem Mitbewerber abgemahnt wurde. Die Beklagte bot Busreisen an, welche über das Internet gebucht werden konnten. Der Bestell-Button enthielt dabei folgenden Text: „Jetzt verbindlich anmelden! (Zahlungspflichtiger Reisevertrag)“. Zudem befanden sich weitere an den Verbraucher gerichtete Information unterhalb des Buttons. Die Klägerin war der Ansicht, dass hierin keine ordnungsgemäße Beschriftung des Buttons zu sehen war und forderte von der Beklagten die Angabe einer Unterlassungserklärung, sowie Kostenerstattung. Da die Beklagte dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde sie letztlich auf Unterlassung und Kostenerstattung verklagt.
Das LG Berlin gab dieser Klage statt. Zunächst führte es hierzu aus, dass sich aus dem Text auf der Schaltfläche eindeutig und unzweifelhaft ergeben muss, dass eine Zahlungsverpflichtung besteht, was sich aus § 312 g Abs. 3 BGB ergebe. Zudem muss ein klarer Hinweis auf eine rechtliche Verbindlichkeit erfolgen. Hiervon sei immer dann auszugehen, wenn der Button die Beschriftung „zahlungspflichtige Bestellung“ enthalte. Nach Ansicht des LG Berlin könne vorliegend jedoch nicht ausgegangen werden, da das Wort „anmelden“ hierfür nicht ausreiche.
Darüber hinaus dürfen gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 BGB weitere Pflichtinformationen nicht unterhalb des Bestell-Buttons aufgeführt werden. Diesem müssen dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden, bevor er seine Bestellung abgibt.
Betreibern von Online-Shops ist es daher zu empfehlen auf dem Bestell-Button den Text „zahlungspflichtig bestellen“ zu verwenden und keine weiteren Informationen auf oder unter dem Bestell-Button bereitzuhalten. Zudem ist eine räumliche Anordnung des Buttons so vorzunehmen, dass ihn die Nutzer nicht erst am Ende der Seite erreichen.
Stichworte: Button Lösung, E-Commerce Recht, E-Commerce Anwalt, Bestell Button,