10. Januar 2011
Befindet sich eine Webpseite noch in Vorbereitung und taucht auf der Seite etwa ein Baustellenschild mit entsprechenden Hinweis auf bedarf es in Ermangelung einer hinreichenden geschäftlichen Tätigkeit keines Impressums nach dem TMG, LG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2010, Az.: 12 O 312/10