Aktuell wird das illegale down – bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musiktitel Gigolo des Duos Anders/Fahrenkrog abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Fort Knox Enterainment GmbH ausgesprochen, denen die Rechte an den Werken zustehen sollen. Abmahnende Kanzlei ist die FAERDS Rechtsanwalts Gesellschaft mbH Rechtsanwälte.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte die Lieder zum Download angeboten zu haben.
eben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 4.50,00 € verlangt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen. Auch wenn der Betrag nicht besonders hoch ist, sollte die Abmahnung genau überprüft werden.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte, – wenn überhaupt – nur in einer abgeänderter Form abgegeben werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.