Aktuell wird das illegale down – bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks "Pleasure New Climax – Anal-Sex Bi No. 31. abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Be Tele München Fernseh Firma Beate Uhse Licensing B.V ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen. Abmahnende Rechtsanwälte ist die Rechtsanwaltskanzlei sind die CSR Rechtsanwälte.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte den vorgenannten Film zum Download angeboten zu haben.
Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 650,00 € verlangt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen. Auch wenn der Betrag nicht besonders hoch ist, sollte die Abmahnung genau überprüft werden.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte, – wenn überhaupt – nur in einer abgeänderter Form abgegeben werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!