Aktuell wird das illegale down – bzw. uploaden auf Tauschbörsen der Datei Bravo Hits Vol.- 73. abgemahnt. Die Abmahnung erfolgt durch die einzelnen Rechteinhaber, welche auf dem Sampler vertreten sind. So mahnt etwa die Geto Gold Musikverlag GbR das Werk „Die Atzen mit Nena – Strobo Pop ab. Die Abmahnung wird durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ausgesprochen.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte die Lieder zum Download angeboten zu haben.
Neben einer Unterlassungserklärung werden Vergleichsbeträge in Höhe zwischen 340,00 € und 480,00 € verlangt, je nachdem wie viel Lieder Streitgegenstand sind.
Achtung! Da es sich um einen Sampler mit vielen verschiedenen Interpreten handelt, ist es sehr wahrscheinlich, dass die vermeintlichen Verletzer gleich mehre Abmahnungen erhalten.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In einem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen. Auch wenn der Betrag nicht besonders hoch ist, sollte die Abmahnung genau überprüft werden.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte, – wenn überhaupt – nur in einer abgeänderter Form abgegeben werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.