Das Bundeskartellamt hat gegenüber dem Vorhaben von RTL und Pro 7 ein Gemeinschaftsunternehmen für den Aufbau und Betrieb einer Online-Video Plattform zu gründen Pro7Sat1* Bedenken und die Unternehmen daher abgemahnt und Ihnen Gelegenheit gegeben bis zum 21.03.2011 Stellung zu nehmen.
Nach Überprüfung ist das Bundeskartellamt zum vorläufigen Ergebnis gelangt, dass die Gründung der gemeinsamen Plattform in der konkret geplanten Form das bereits bestehende marktbeherrschende „Duopol“ der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung noch weiter verstärken würde.
Das Bundeskartellamt hat sich bei der Bewertung des Vorhabens umfassend mit den möglichen positiven Auswirkungen einer neuen Video-On-Demand-Plattform befasst. Die Behörde ist zu dem vorläufigen Ergebnis gelangt, dass nur bei einer offenen, rein technischen Plattform die Vorteile durch die erhöhte Reichweite für Video-on Demand-Angebote und die einfachere Navigation durch die Inhalte die auch dann noch bestehenden Nachteile für den Wettbewerb aufwögen. Die beteiligten Unternehmen waren jedoch nicht bereit, die geplante Plattform soweit zu öffnen.