Aktuell wird das illegale down – bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerkes "„Sexy Cora – Amateurstars No. 3“ abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Medienvertrieb T.W., Inhaber Tim Wosnitza ausgesprochen. Die Firma wurde bei früheren Abmahnungen durch durch die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei vertreten. Nunmehr hat die Vertretung Rechtsanwalt Lihl übernommen.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, BitTornado, Vuze, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.
Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 750,00 € verlangt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren! In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte auf jeden Fall durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch die evtl. abzugebende Unterlassungserklärung muss im Interesse des Abgemahnten umformuliert werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.