Sie haben eine Abmahnung Marcel Stephan und Nico Wendel erhalten? Unter der Registernummer 302013004618 haben die Herren sich die Bezeichnung „Gestört Aber Geil“ als Marke für die Klassen 41, 25 und 35 eintragen lassen. Durch die Rechtsanwälte Beutler Meinking wurde nun eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung ausgesprochen. Der Abgemahnte hatte einen Aufkleber mit dem Schriftzug „Gestört Aber Geil“ bei Ebay angeboten.
In der Abmahnung werden die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Auskunft, Schadenersatz und Kostenerstattung nach einem Streitwert von 50.000 EUR gefordert. Angesetzt wird eine 1,5 Geschäftsgebühr.
Nach unserer Auffassung bestehen zumindest Zweifel an der Berechtigung der Abmahnung. Insoweit könnte die Rechtsprechung für sog. Fun Shirts Anwendung finden.
Wir raten zunächst Ruhe bewahren und Fristen beachten. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf und unterzeichnen Sie nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
Gerne helfen wir Ihnen! Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen.
Wir prüfen ob der Vorwurf berechtigt ist und zeigen Ihnen Verteidigungsstrategien auf.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net