Sie wurden von der Kraus Vertriebs GmbH durch die Rechtsanwälte Schumacher & Franken wegen fehlender Angabe des Grundpreises abgemahnt? Wir helfen Ihnen!
Nach unseren Informationen mahnt die Kraus Vertriebs GmbH die fehlende Angabe des Grundpreises bei Ebay Angeboten von Elektrokabeln ab. Dies stellt nach der Auffassung der Rechtsanwälte Schumacher & Franken einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar und stellt gleichzeitig einen Wettbewerbsverstoß dar, der eine Abmahnahnung rechtfertigt.
Gefordert werden eine strafbewährte Unterlassungserklärung sowie der Ersatz der Rechtsanwaltskosten.
Unsere Empfehlung:
Lassen sie die Abmahnung durch einen aufs Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen
Fristen zu beachten
Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben
keine voreiligen Zahlungen vorzunehmen
Die Kanzlei Dr. Schenk aus Bremen hat sich u.a. auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Wir werden prüfen, inwiefern sie für den Verstoß verantwortlich gemacht werden können und wenn ja, ob die Höhe der geltend gemachten Forderung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist. Auch werden wir Sie dahingehend beraten wie sie Verstöße in Zukunft vermeiden. Bei den Vorschriften der Preisangabenverordnung handelt es sich um eine sehr spezielle Rechtsmaterie, die zum Teil schwer zu durchschauen ist.
Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung! Kostenlose Hotline unter 0800/3331030 oder Mail an kanzlei@dr-schenk.net
Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen
Themen: Ebay, Wettbewerbsrecht, Grundpreisangabe, Preisangabenverordnung,