Aktuell mahnt die Kanzlei Lutz Schröder aus Kiel die unerlaubte Verwendung von Bildern/Fotos im Auftrag des “Verbandes zum Schutz geistigen Eigentums” (VSGE) aus Berlin ab.
Konkret soll der Abgemahnte auf Ebay Produktfotos illegal verwendet haben. Für die Nutzung eines Bildes wird ein Schadenersatz von 60 € gefordert, was auch der gängigen Rechtsprechung entspricht. Inklusive der Rechtsanwaltsgebühr wird eine vergleichsweise Zahlung in Höhe von 250 gefordert.
Die Unterlassungserklärung ist allerdings sehr weitgehen, so dass nicht empfohlen werden kann diese zu unterzeichnen. Achtung! Eine Unterlassungserklärung gilt ein Leben lang.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne!
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Unsere Erfahrung basiert auf mehr als 4.000 Abmahnungen! Unsere Kanzlei mit Sitz in Bremen vertritt seit Jahren bundesweit erfolgreich in urheberrechtlichen Angelegenheiten.
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