Aktuell wird das illegale down – bzw. uploaden auf sog. Tauschbörsen des Musikwerks „Don`t Stop .Kindervater” abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Firma Jens Kindervater ausgesprochen, dem die Rechte an dem Werk zustehen sollen. Abmahnende Kanzlei sind FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
en Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, Bearshare, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.
Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 € verlangt.
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Achtung das Werk befindet sich auf verschiedenen Samplern wie etwa dem „Future Trance Vol. 57“.
Wir helfen sofort! Tel: 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk