Die DynTec UG aus Hamburg lässt durch die Kanzlei Bleischwitz & Schierer Abmahnungen wegen falscher Preisangaben versenden.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen Radlader im Internet zu einem Festpreis anzubieten, ohne dass aus dem Preis hervorgeht, ob der Preis die Umsatzsteuer enthält oder nicht.
Nach eigenen Angaben importiert die Dyn Tec UG Bau- und Baustoffmaschinen, so dass sie zu dem Abgemahnten in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht.
Gefordert wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 30.000 €.
Vertreten wird die DynTec UG von den Rechtsanwälten Bleischwitz & Schierer.
Die Bremer Rechtsanwälte haben auch etwa Abmahnungen für die Firma Immolox UG an Vermieter von Ferienwohnungen versendet. Abmahngrund wurden auch dort die falsche Preisangaben.
Wir haben gewisse Bedenken hinsichtlich der Abmahnung. Nach uns vorliegenden Informationen scheint die DynTec UG regelmäßig Abmahnungen zu versenden. Hinzu kommen weitere Indizien, die darauf schließen lassen, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sind. Auch den Streitwert halten wir für überhöht.
Dem Abmahnschreiben ist eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Bremen beigefügt, um den Abmahner zu suggerieren, dass der Verstoß feststeht. Eine einstweilige Verfügung ist allerdings lediglich eine vorläufige Regelung, die regelmäßig ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung des Gegners ergeht.
Wir können nicht empfehlen ungeprüft eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.
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