Unternehmen und DSGVO: Brauchen wir wirklich ein Verarbeitungsverzeichnis?
Sie verarbeiten personenbezogene Daten – also Mitarbeiter-, Kunden- oder Bewerberdaten? Dann führt am Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO praktisch kein Weg vorbei.
Viele Unternehmen unterschätzen diese Pflicht – und riskieren damit nicht nur Bußgelder, sondern auch erhebliche Probleme bei Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden.
Berufung der Vertriebstochter des größten deutschen Eisenbahnkonzerns gegen landgerichtliches Urteil zum Unterlassungsanspruch einer Person nicht-binärer Geschlechtsidentität aus formalen Gründen verworfen
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die Berufung der Vertriebstochter des größten deutschen Eisenbahnkonzerns wegen Versäumung der Berufungsfrist als unzulässig verworfen.
Damit verbleibt es bei dem vom Landgericht ausgeurteilten und ab dem 01.03.2022 bestehenden Unterlassungsanspruch der klagenden Partei nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit gegen das Unternehmen. Dieses hat...