Erneut liegt uns eine Abmahnung der Dutta Modevertrieb GmbH aus Hamburg zur Bearbeitung vor. Ausgesprochen wurde die Abmahnung durch die Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner aus Hamburg.
Streitgegenstand ist eine Markenrechtsverletzung an der Marke „MO“.
Die Dutta Modevertrieb GmbH stellt her und vertreibt Bekleidungsstücke und Accessoires. Die Bekleidungsstücke werden unter der Bezeichnung „MO“ (Registernummer 39939194) und „myMO“ angeboten. Diese Bezeichnungen sind für die Dutta Modevertrieb GmbH als Marke eingetragen und dürfen daher ohne Zustimmung nicht ohne weiteres verwendet werden.
In der Abmahnung wird neben einer Unterlassungserklärung, auch ein Auskunftsanspruch geltend gemacht. Ebenfalls werden Anwaltskosten bei einem Streitwert von 50.000 € geltend gemacht.
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren.
In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Markenrechtrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig zumindest zum Teil abgewehrt werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Markenrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.net