Aktuell erreichen uns Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München , im Auftrag der Tandem Communications GmbH.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen Folgen der TV Serie
„Crossing Lines“ Staffel 1
Illegal im Internet zum download angeboten zu haben.
Gerichtet ist die Abmahnung an den Anschlussinhaber. Achtung! Dieser ist nicht immer gleich der Täter. Häufig habe Dritte wie etwa Kinder, Ehepartner, Mieter usw. die Handlung begangen. Es muss immer sogfältig geprüft werden, inwieweit der Anschlussinhaber überhaupt für die Taten Dritter verantwortlich ist.
Der Download bzw. Upload soll von einem Ermittlungsunternehmen festgestellt worden sein.
In der Abmahnung werden eine strafbewährte Unterlassungserklärung sowie ein Betrag zwischen mehreren hundert bis über 1.000 € gefordert, je nachdem wie viel Folgen heruntergeladen wurden.
Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Achtung! Die mitgeschickte Unterlassungserklärung ist nach unserer Auffassung zu weitgehend.
Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten?
Unsere Kanzlei konnte schon tausenden Betroffenen helfen!
Wenn möglich werden wir versuchen den Anspruch komplett abzuwehren. Unser Motto: Kein Geld an den Abmahner. Wenn es nicht anders geht, geben wir in ihrem Namen eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Den Zahlungsanspruch versuchen wie soweit wie möglich zu reduzieren, wenn nicht sogar gänzlich abzuwehren.
Eine Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Telefonisch unter 0421 566 38 780 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net
Ähnliche Beiträge
- ›Abmahnung Urheberrecht: Waldorf Frommer – Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH – Crisis –Staffel 12014
- ›Abmahnung – Waldorf Frommer:- TV Serie – Sons of Anarchy- Staffel 52013
- ›Abmahnung – Waldorf Frommer – Twentieth Century Fox Home Germany GmbH – Modern Family – Staffel 42013
- ›Abmahnung -Filesharing – Waldorf Frommer – Sony Music Entertainment GmbH – Die Drei ??? Kids2013
- ›Filesharing: Nicht jede Abmahnung ist berechtigt – Waldorf Frommer unterliegt vor dem Amtsgericht Düsseldorf.2016