Aktuell wird das illegale down – bzw. uploaden auf sog. Tauschbörsen des Musiktitels California King Bed von Rihanna abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Firma Universal Music GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen. Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Rasch.
Universal Music mahnt weiter auch folgende Werke ab.
Marion Roudette – New Age
Pigeon John – The Bomb
Doreen – Wie konntest du nur
Klee – Willst du bei mir bleiben
Andreas Gabalier- I Sing Liad Fuer Di
Die Lieder befinden sich alle auf der Dateisammlung “German Top 100 Single Charts.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, Bearshare, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.
Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 1200,00 € verlangt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Wir helfen sofort! Tel: 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk