Aktuell wird das illegale down – uplouden auf Tauschbören des Liedes „Move It“ der Gruppe Culcha Candela abgemahnt. Das Lied befindet sich auf mehren Samplern wie etwa „Dance Vol 3. Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Zerbe.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise bit torrent) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Lied zum Download angeboten zu haben.
Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 350,00 € verlangt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei@dr-schrenk.net