Sie haben eine Abmahnung wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Werke in Internettauschbörsen (sog. Filesharing) erhalten.
Unsere Kanzlei hat sich auf die Abwehr von sog Filesharing Abmahnungen spezialisiert. Wir haben Erfahrungen aus 4.000 Abmahnungen.
Ihnen wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (wie beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, Bearshare, etc.) anderen Nutzern durch die Freigabe auf ihrer Festplatte ein Werk (Film, Musik, Computerspiel, Hörbuch) zum Download angeboten zu haben?
Sie sollen eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und einen Geldbetrag von mehreren hundert oder tausend Euro zahlen?
Zunächst einmal heißt es Ruhe bewahren! In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen!
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden!
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
In der rechten Menüführung finden Sie weitere Informationen zu den einzelnen Rechteinhabern und den Abmahnanwälten.