Bei sog. Spam Mails handelt es sich um das Zusenden unverlangter Werbemails.
Viele Unternehmen kaufen E-Mail Adressen auf und versenden wahllos Werbemails. Solche Geschäftspraktiken sind unlauter und können abgemahnt werden. Dies gilt nicht nur für Unternehmer als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, sondern gleichermaßen auch für Privatpersonen. Hier handelt es sich um einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist als erheblich anzusehen, da die Gefahr besteht, dass durch ein Überhandnehmen der Werbe E-Mail der elektronische Briefkasten blockiert wird und das Durchlesen, Sortieren und Löschen der E-MAil einen gewissen Zeitaufwand erfordert, so etwa LG Lübeck, Urteil vom 10.07.2009, Az.: 14 Z 62/09. Die Kosten für auszusprechende Abmahnungen sind von der gegnerischen Partei zu tragen.
Ebenfalls unzulässig ist im Übrigen auch die unerwünschte Telefonwerbung.
Bekommen Sie dauernd Werbe E-Mails oder Spamanrufe? Wir helfen Ihnen gerne.
Es gibt eine Reihe weiterer Vorschriften, deren Nichtbeachtung eine Abmahnung zur Folge haben kann. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend, um ihren Online-Shop rechtssicher zu gestalten. Unser Angebot umfasst die komplette Prüfung bestehender Shops. Als weiteres Angebot bieten wir Ihnen ebenso an für ihren Shop angepasste AGB sowie die Erstellung vorgeschriebener Informations- und Kennzeichnungspflichten. Letztlich bieten wir ebenso an, ihren Shop ständig zu betreuen und sie fortlaufend über die rechtlichen Neuerungen zu informieren.