Wie wehre ich mich gegen Abo-Fallen?
Eine Vielzahl der Internetnutzer ist verunsichert. Die Verbraucherzentralen melden, dass allein in einem Monat über 20.000 Beschwerden eingehen.
Was ist die Abo-Falle?
Bei der Suche nach Angeboten, die allgemein bekannt kostenfrei im Netz zur Verfügung stehen, gelangt der Nutzer auf Seiten, die einen professionellen Eindruck machen und diese Angebote bereit halten. Beispiele sind etwa der download von Programmen wie dem Acrobat Reader, dem Internet Explorer, open office usw. oder aber Angebote wie Horoskope, Kochrezepte, Ahnenforschung, Hausaufgabenhilfe, usw.
Das vermeintlich kostenlose Angebot entpuppt sich aber als Abonnement (regelmäßig für zwei Jahre). Die Nutzer müssen sich in der Regel durch Eingabe ihrer Kontaktdatenregistrieren, welche teilweise getarnt wird als Teilnahme an einem Gewinnspiel.
Hierbei werden regelmäßig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen übersehen, welche kleingedruckt und unauffällig am unteren Rand abgebildet werden und beim Betrachten der Seite nur schwer zu entdecken sind. Dieses Kleingedruckte enthält allerdings den Hinweis, dass man ein Abo abschließt, welches kostenpflichtig ist.
Kurze Zeit nach der Anmeldung erhält man dann eine Rechnung (meist per Email mit pdf Anhang). Reagiert man nicht bekommt man eine Mahnung. Zahlt man weiterhin nicht bekommt man Drohschreiben von einem Inkassobüro oder einem Anwalt.
Müssen Sie wirklich zahlen?
Nein! Regelmäßig besteht keine Zahlungspflicht, da kein rechtswirksamer Vertrag geschlossen wurde.
Wie können sie sich wehren?
Zunächst ist es ratsam den Vertragsschluss zu bestreiten. Der vermeintliche Anspruchsberechtigte trägt die Beweislast für den Vertragsschluss und muss im Zweifel beweisen, dass er einen Vertrag mit Ihnen geschlossen hat.
Im Weiteren steht Ihnen ein Widerrufsrecht innerhalb von zwei Wochen zu. Die Frist beginnt mit einer Widerrufsbelehrung in Textform. Die Belehrung im Internet erfüllt diese Voraussetzung nicht. Möglich ist aber ein Zusenden der Belehrung in Form einer E-Mail. Häufig weisen die Belehrungen allerdings Fehler auf, so dass ein Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.
Den Nachweis für den Widerruf müssen Sie führen. Ratsam ist daher, dass der Widerruf als Fax oder als Einschreiben Rückschein versandt wird. Auch der Widerruf muss in Textform erfolgen.
Häufig wird dem Nutzer suggeriert, er habe auf sein Widerrufsrecht verzichtet. Dieses ist regelmäßig unzulässig.
Im Weiteren heißt es einfach nicht reagieren. Dies gilt aber nur für Schreiben des Inkassobüros oder des Anwalts nicht aber für Mahnbescheide vom Gericht.
Weiter empfehlen wir eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Gerade ältere Menschen fühlen sich durch die Drohschreiben stark unter Druck gesetzt und zahlen, damit sie ihre Ruhe haben. Eine solche Beratung kann durch uns als Anwälte erfolgen oder aber auch durch die Verbraucherzentralen.
Besonderheit bei Minderjährigen:
Bei Minderjährigen können die Eltern dem vermeintlichen Vertragspartner zusätzlich mitteilen, dass sie mit dem Vertrag nicht einverstanden sind, da der Vertragsschluss von ihrer Genehmigung abhängt. Achtung hier gilt eine Zweiwochenfrist. Daneben sollte vorsichtshalber auch der Widerruf erklärt werden.
Beispiele für sog. Abofallen sind etwa.www.opendownload.de, www.lebenserwartung.de, www.123.simsen.com, www.grusskarten-versand.com, www.smsfree100.de
Es gibt eine Reihe weiterer Vorschriften, deren Nichtbeachtung eine Abmahnung zur Folge haben kann. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend, um ihren Online-Shop rechtssicher zu gestalten. Unser Angebot umfasst die komplette Prüfung bestehender Shops.Als weiteres Angebot bieten wir Ihnen ebenso an für ihren Shop angepasste AGB sowie die Erstellung vorgeschriebener Informations- und Kennzeichnungspflichten. Letztlich bieten wir ebenso an, ihren Shop ständig zu betreuen und sie fortlaufend über die rechtlichen Neuerungen zu informieren.