Internetrecht
Das Internetrecht zum Teil auch als Online-Recht bezeichnet, beschreibt ein Problemfeld, dass seine Grundlage in den verschiedensten Rechtsquellen hat.
Für den Shop-Betreiber im Internet gelten eine Vielzahl von Hinweis- und Kennzeichnungspflichten. Ebenfalls sollte jeder Shop Betreiber sehr genau seine Inhalte auf die Zulässigkeit der dort enthaltenen Aussagen hin überprüfen. Oft verwenden Shop-Betreiber etwa Aussagen, welche Sie von den Herstellern zur Verfügung bekommen haben. Diese sollten nicht ohne Prüfung übernommen werden, da auch hier immer wieder unzulässige Aussagen enthalten sind. Ebenfalls sollten nicht Bilder anderer Verkäufer einfach kopiert werden und Ähnliches.
Bei Nichtbeachtung oder Verletzung der jeweiligen Vorschriften drohen dem Shop-Betreiber Abmahnungen durch Mitbewerber, die Wettbewerbszentrale, etc.
Im Folgenden sollen die wichtigsten Vorschriften kurz aufgelistet werden die beachtet werden müssen, um nicht in eine Abmahnfalle zu tappen.
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Widerrufs- und Rückgaberecht 312 ff BGB, 355 ff BGB
Die möglichen Fehler bei der Formulierung der Widerrufsbelehrung sind sehr vielfältig. Dass der Shop-Betreiber überhaupt keine Widerrufsbelehrung bereithält ist mittlerweile eher selten geworden. Zu meist findet man solche Fälle noch bei ebay.Fehler tauchen insbesondere bei der Widerrufsfrist auf. Oft fehlen etwa Angaben wann die Frist zu laufen beginnt. Beispiel: „Frist beginnt Erhalt dieser Belehrung“. Eine solche Formulierung ist unzulässig, da die Widerrufsbelehrung laut Gesetz dem Verbraucher in „Textform“ zu Verfügung gestellt werden muss. Weiter beginnt die Frist bei Warensendung erst ab Erhalt der Ware. Bei ebay geben einige auch immer noch eine Frist von zwei Wochen an, obwohl eine Monatsfrist gilt. In vielen Fällen fehlen auch Hinweise zu den Rechtsfolgen des Widerrufs oder es werden unzulässige Aussagen gemacht. Beispiel: „Die Rücksendekosten trägt der Käufer“. Fehler bei Widerrufs und Rückgaberecht stellen bergen ein großes Risiko über kurz oder lang Opfer einer Abmahnung zu werden.
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Preisangabenverordnung (PangV)
Shop-Betreiber sollten weiter darauf achten, dass sie bei jedem ihrer Produkte Grundprise enthalten. Eben ist anzugeben, dass die für Waren oder Dienstleistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten. Ebenfalls ein beliebter Abmahngrund sind fehlende oder unzureichende oder fehlerhafte Informationen zu den Versandkosten.
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Impressum, § 5 TMG
Auch fehlende, falsche oder unzureichende Angaben im Impressum sind abmahnfähig und stellen keinesfalls eine Bagatelle dar. Selbst das nicht Ausschreiben des Vornamens des Geschäftsführers einer GmbH oder das Fehlen des Zusatzes e.K. beim eigetragenen Kaufmann sind abmahnfähig.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen, § 305 ff BGB
Auch allgemeine Geschäftsbedingungen sind ein beliebter Abmahngrund. Die Fehlerquellen in den AGB sind kaum zählbar. Häufige Abmahngründe sind etwa ein Ausschluss der Gewährleistung, Ausschluss des Schadenersatzes, dem Verbraucher wird die Gefahr des zufälligen Unterganges nach Übergabe des Verkäufers an den Transporteur (DHL oder Ähnliche) auferlegt.
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Urhebergesetz
Ebenfalls unzulässig ist es sich fremde Inhalte zu eigen zu machen. So ist es etwa nicht erlaubt fremde Bilder von anderen Seiten zu kopieren und auf seiner Seite einzufügen. Dies gilt auch für Angebote bei Ebay! Beliebt bei Shop Betreibern ist es auch sich Stadtpläne oder Auszüge hiervon von Verlagen zu kopieren. Auch dies stellt häufig eine Urheberrechtsverletzung dar.
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Lebensmittel- Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Für Shop-Betreiber, die Lebensmittel anbieten und vertreiben gilt der Grundsatz sämtliche Gesundheitsaussagen zu unterlassen. Waren bis vor kurzem lediglich krankheitsbezogene Aussagen verboten gilt dies nunmehr auch für gesundheitsfördernde Aussagen, sofern nicht gleichzeitig angegeben wird, welche Mengen man einnehmen muss, damit sich die Wirkung einstellt.
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Lebensmittelkennzeichnungsgesetz
Fehlende, unzureichende oder falsche Kennzeichnung von zum Verkauf angebotenen Lebensmitteln gemäß der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung
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Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV)
Auch hier gilt in erster Linie wieder, dass der Shop-Betreiber die Kennzeichnungspflichten einhält. Insbesondere sind Anzugeben die Namen der Kategorien von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen, die für das Erzeugnis kennzeichnend sind, oder eine Angabe zur Charakterisierung dieser Nährstoffe oder sonstigen Stoffe; die empfohlene tägliche Verzehrmenge in Portionen des Erzeugnisses; der Warnhinweis “Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.” (oder ein gleichsinniger Warnhinweis); ein Hinweis darauf, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden sollten; ein Hinweis darauf, dass die Produkte außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern sind.
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Diätverordnung
Diese gilt für den Verkauf von Produkten für spezielle Ernährungsformen (=Diäten), Dazu gehören Säuglings- und Kleinkindernahrung, Diabetikerprodukte oder Nahrungsmittel speziell für Diäten. So dürfen ausschließlich diätische Lebensmittel das Wort „diätisch“ in ihrer Werbung benutzen.
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Kosmetikverordnung
Auch bei der Kosmetikverordnung sollte der Shop-Betreiber streng auf die Kennzeichnungspflichten achten. Die Gesetzlage wird sich ab 2012 sogar noch verschärfen. Das EU-Parlament hat gerade eine neue Kosmetikverordnung verabschiedet. Ziel ist es die Produktsicherheit von Kosmetik noch weiter zu erhöhen. So soll der Verbraucher etwa besser über die Inhaltstoffe informiert werden. Ebenso verschärft wurden die Anforderungen an die Werbeaussagen. Während heute die Anpreisung „verringert die Faltenbildung wohl auch ohne Nachweis noch zulässig ist, wird ab 2012 verlangt, dass dies medizinisch bewiesen ist. Die Verschärfung zeigt, dass der Verbraucherschutz noch weiter ausgebaut wird, was für den Shop-Betreiber eine erhöhte Gefahr birgt Opfer einer Abmahnung zu werden.
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Textilkennzeichnungsgesetz (TextilkennzG)
Nach dem TextilKennzeichnungsgesetz sind Hersteller sowie Händler verpflichtet, die Verbraucher über die Zusammensetzung der Rohstoffmengen eines Textilerzeugnisses zu informieren.
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Jugendschutzgesetz (JuSchG)
In diesem Zusammenhang ist es insbesondere verboten jugendgefährdende Schriften öffentlich anzubieten. Computerspiele müssen mit einer Alterskennzeichnung versehen werden und dürfen nur bei entsprechender Alterskennzeichnung abgegeben werden.
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Verpackungsverordnung
Online-Händler kann nur dringend geraten werden sich einem anerkannten Entsorger (etwa der grüne Punkt) anzuschließen, da alle bei einem privaten Endverbrauche anfallenden Verpackungen (inklusive dem Füllmaterial beim dualen System lizensiert sein müssen.
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Verordnung über Fertigpackungen, Fertigpackungsverordnung
Insbesondere regelt die Verordnung das Händler die Waren für Verbraucher zum Verkauf anbieten den Grundpreis angeben müssen. Für Sets gilt weiter, dass auch die Füllmengen der einzelnen Packungen angegeben werden müssen.
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Buchpreisbindungsgesetz
Preisgebundene Bücher dürfen nicht unter Wert verkauft werden. Eine Ausnahme gilt etwa bei dem Verkauf ins Ausland an einen Endabnehmer. Auch eine Umgehung durch Zugaben ist nicht erlaubt. Zugaben sind nur insoweit erlaubt, als sie im Hinblick auf den Wert des Buches wirtschaftlich nicht ins Gewicht fallen.
Es gibt eine Reihe weiterer Vorschriften, deren Nichtbeachtung eine Abmahnung zur Folge haben kann. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend, um ihren Online-Shop rechtssicher zu gestalten. Unser Angebot umfasst die komplette Prüfung bestehender Shops. Als weiteres Angebot bieten wir Ihnen ebenso an für ihren Shop angepasste AGB sowie die Erstellung vorgeschriebener Informations- und Kennzeichnungspflichten. Letztlich bieten wir ebenso an, ihren Shop ständig zu betreuen und sie fortlaufend über die rechtlichen Neuerungen zu informieren.
Unsere Empfehlung
Zusammenfassend möchten wir Ihnen empfehlen, einen kompetenten Anwalt aufzusuchen, der sich gut mit dem Recht der neuen Medien auskennt und Sie in dieser Situation auch verfahrensrechtlich angemessen berät. Sie sollten darauf achten, dass der Anwalt sich auf genau dieses Gebiet spezialisiert hat oder zumindest über Berufserfahrung in diesen Fällen verfügt. Nur dieses gewährleistet, dass er die „Tricks und Kniffe“ auf diesem Gebiet kennt und Ihnen die besten Wege aus dieser Situation aufzeigt.
Unsere Kanzlei berät Sie jederzeit gerne und bietet Ihnen kompetente Hilfe! Wir haben uns unter anderem auf das Gebiet der urheberrechtlichen Abmahnung spezialisiert und verfügen über jahrelange Praxis auf diesem Gebiet.