Aktuell wird das illegale down – bzw. uploaden auf sog. Tauschbörsen des Filmwerks „The Walking Dead – Staffel 2, Folge 13“ abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die WVG Medien GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen. Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Sasse und Partner.
Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 800,00 € verlangt.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (wie beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, Bearshare, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Werk zum Download angeboten zu haben.
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden!
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Achtung! Auch die anderen Folgen der Staffel sind Gegenstand von Abmahnungen!
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.net