Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung (KZR 39/16) über die Zulässigkeit der „Sofortüberweisung“ als einzige kostenlose Bezahlart in einem Onlineshop entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen das der Deutschen Bahn zugehörige Reiseportal start.de geklagt.
Neben PayPal ist die Sofortüberweisung als Zahlungsart nicht mehr aus Onlineshops wegzudenken. Händler, die diese Zahlungsart bisher jedoch als einzige kostenlose Zahlungsart angeboten haben, müssen nun ihr Angebot erweitern, denn dies ist ab sofort unzulässig, so der BGH.
Nach dem Gesetz muss jeder Onlineshop mindestens eine kostenlose, zumutbare und gängige Zahlungsart ermöglichen. Die Begriffe „gängig“ und „zumutbar“ sind jedoch nicht gesetzlich definiert und daher auslegungsfähig. Die Rechtsprechung ist sich auch hier nicht einig, was genau eine zumutbare Zahlungsart ist und wann diese auch gängig ist.
Der Bundesgerichtshof hat zumindest nun die Frage nach der Gängigkeit und Zumutbarkeit der Sofortüberweisung verneint und damit diese als einzige kostenlose Zahlungsart in einem Onlineshop für unzulässig erklärt.
Erstinstanzlich wurde hier vom Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Sofortüberweisung zwar gängig sei, aber nicht zumutbar, weil hier Dritte, also der Payment-Anbieter, bei der Transaktion an sensible Daten des Verbrauchers, wie seine PIN, komme. Das zweitinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Urteil vom 24.08.2016, Az.: 11 U 123/15) beurteilte diese Frage schon anders, und sah keine Gründe für eine Unzumutbarkeit der Sofortüberweisung.
Der BGH begründete die Unzumutbarkeit der Sofortüberweisung damit, dass der Payment-Anbieter den Einblick in die Finanzdaten der Verbraucher zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nutzen könnte. Ebenso seien erhebliche Risiken für die Datensicherheit vorhanden, da für die Transaktion die PIN und auch eine TAN verwendet werden müsse, die der Payment-Anbieter auch einsehen könne. Daher sei hier ein großes Fenster für Missbrauch eröffnet.