Aktuell mahnt die Firma Wellensteyn International GmbH & Co. KG die widerrechtliche Nutzung von Produktabbildungen ab. Konkret geht um Bilder von Jacken der Marke Wellensteyn, die ein Ebay Mitglied von der Herstellerseite kopiert und für seine Angebote verwendet hatte. Dies fand die Firma Wellensteyn International GmbH & Co. KG weniger gut mahnte den Händler durch Ihre Rechtsanwälte Harmsen, Utescher aus Hamburg ab. Neben einer Unterlassungserklärung wurde die Erstattung der Anwaltskosten verlangt. Für die Verwendung von 11 Bildern wurde ein Streitwert von 60.000 € (zu zahlender Betrag gleich 1.479,00 €)angesetzt.
Händlern kann nur dringend empfohlen werden entweder die Produktbilder selber zu fertigen oder sich von den Urhebern die Nutzungsrechte einräumen zu lassen. In keinem Fall sollten die Bilder einfach von Dritten – auch nicht vom Hersteller – kopiert werden. Dieses stellt eine Urheberrechtsverletzung da und kann abgemahnt werden. Neben der Unterlassungserklärung, sind Anwaltskosten und Schadenersatz zu leisten.
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