Abmahnung wegen rechtswidriger Verwendung von Bilder, Karten, Stadtpläne oder Texten?
Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert! Bilder, Karten, Stadtpläne, Texte unterliegen regelmäßig dem sogenannten Urheberrecht, welches im Urhebergesetz geregelt ist. Es dient in erster Linie dem Schutz von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst als auch dem Leistungsschutz. Voraussetzung ist, dass eine schöpferische Leistung erbracht wurde, die sog Schöpfungshöhe. Das Schutzrecht entsteht mit der Erstellung des Werks und endet 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. Dem Urheber steht das alleinige Recht zu das Werk Verbreiten, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, usw. Wer hier gegen verstößt kann von Urheber auf Unterlassung, Schadenersatz und Auskunft in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie jedoch in keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und den verlangten Geldbetrag überweisen. Vielmehr sollte die Abmahnung genau geprüft werden, ob auch tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Wie erörtert müssen die Werke die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen um urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Auch sollte man sich sicher sein, dass der Abmahner auch tatsächlich die Urheberrechte hat. Diese werden häufig übertragen. Ein Schadenersatz ist schließlich nur zu zahlen, wenn den Nutzer ein Verschulden trifft. Dieses und weitere Punkte müssen sorgfältig geprüft werden. Schließlich sind auch die geltend gemachten Schadenersatzforderungen oft zu hoch angesetzt. Die Ansprüche werden zumeist im Wege einer Lizenzanalogie berechnet, was auch grds. zulässig ist. Oft werden solche Lizenzen in dieser Höhe aber überhaupt nicht abgeschlossen.
Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir immer mit der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung vertraut. Auch sind uns aufgrund der Bearbeitung von zahlreichen Abmahnungen die Taktiken vieler Abmahnkanzleien bekannt.
Unsere Kanzlei verfügt über die Erfahrung von mehr als 1.000 Abmahnungen!