“Wir verkaufen Ihre Immobilie zum Bestpreis” ist eine irreführende AlleinstellungsbehauptungDas Landgericht Leipzig, Urteil vom 13.07.2022, Az.: 05 O 555/22 hat entschieden, dass die Werbeaussage „Wir verkaufen Ihre Immobilie zum Bestpreis“ …
“Wir verkaufen Ihre Immobilie zum Bestpreis” ist eine irreführende AlleinstellungsbehauptungDas Landgericht Leipzig, Urteil vom 13.07.2022, Az.: 05 O 555/22 hat entschieden, dass die Werbeaussage „Wir verkaufen Ihre Immobilie zum Bestpreis“ …